BEWERTUNG VON IMMOBILIEN

Als DEKRA zertifizierter SachverstĂ€ndiger fĂŒr Immobilienbewertung erstellen und prĂŒfen wir fĂŒr Sie Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB.

Wir ermitteln unabhÀngig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie.

Wir verfassen professionelle Immobiliengutachten die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschĂ€tzt werden. Diese werden unter BerĂŒcksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWerV), marktkonform angefertigt. SelbstverstĂ€ndlich erstellen wir auch Kurzgutachten  fĂŒr private Zwecke aus.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schĂŒtzt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen SachverstĂ€ndigen fĂŒr Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie ĂŒber Wert, Zustand, MĂ€ngel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlĂ€ssig begleiten.

HierfĂŒr werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren).

FĂŒr GrundstĂŒckswertermittlungen wird eine baurechtliche PrĂŒfung der Liegenschaft durchgefĂŒhrt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses fließen ĂŒber Vergleichspreise in die GebĂ€udewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

GUTACHTEN

Das durch einen zertifizierten SachverstĂ€ndigen erstellte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist sowohl Gerichtsfest als auch vom Finanzamt anerkannt. Desweiteren gehört eine Ortsbegehung sowie das PrĂŒfen von Baulasten zum Umfang dazu. Das ausfĂŒhrliche Gutachten umfasst ca. 30 – 50 SeitenDas durch einen zertifizierten SachverstĂ€ndigen erstellte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist sowohl Gerichtsfest als auch vom Finanzamt anerkannt. Desweiteren gehört eine Ortsbegehung sowie das PrĂŒfen von Baulasten zum Umfang dazu. Das ausfĂŒhrliche Gutachten umfasst ca. 30 – 50 Seiten

Wir bewerten:

  • Ein- und ZweifamilienhĂ€user
  • Doppel- & ReihenhĂ€user
  • Eigentumswohnungen
  • MehrfamilienhĂ€user
  • Wohn- & GeschĂ€ftshĂ€user
  • FerienhĂ€user & Wohnungen

 

  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht
  • Leitungs- & Wegerecht
  • Baulasten

Wir erstellen eine prĂ€zise Wertermittlung nach ImmoWertV. Das Kurzgutachten wird in der Regel nur fĂŒr private Zwecke verwendet. Auch beim Kurzgutachten zĂ€hlt: kein Gutachten ohne Ortstermin. Das Kurzgutachten umfasst ca. 20 Seiten.

Bei der Kaufberatung wird eine Ortsbegehung durchgefĂŒhrt. Der SachverstĂ€ndige beurteilt die GebĂ€udesubstanz und den Sanierungsbedarf. Die Ergebnisse werden ausfĂŒhrlich besprochen. Ein schriftliches Gutachten wird in den meisten FĂ€llen nicht erwĂŒnscht.